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Die Kärwaboum Eckenhaid haben wieder ein abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt zusammengestellt. Besonders möchten sie auf den katholischen Zeltgottesdienst mit anschließendem Frühschoppen am Sonntag, 6. Juni, um 10 Uhr hinweisen. Auch in diesem Jahr stellen sie sich dem Problem „Jugendliche und Alkohol“.
Im Bild: Kirchweih in Eckenhaid: ein Vergnügen für Groß und Klein. Das Aufstellen des kleinen Kirchweihbaumes ist hier schon Tradition.
Daher werden bei Jugendlichen, die alkoholhaltige Getränke kaufen, Ausweis-Kontrollen durchgeführt. Folgende Altersstufen wurden unterteilt: • bis 15 Jahre – nur Abgabe von alkoholfreien Getränken • 16-17 Jahre – Abgabe von alkoholfreien Getränken und Bier • ab 18 Jahren – freie Abgabe. Die ersten beiden Altersgruppen werden mit verschiedenfarbigen Armbändern gekennzeichnet, welche im Festzelt ausgegeben werden. Jungen und Mädchen von 7-14 Jahren, die Lust haben am Kirchweih-Samstag den kleinen Baum aufzustellen, sind eingeladen um 14 Uhr zum ehemaligen Reitstall Hänfling zu kommen. Dort werden die Bäume geschmückt und anschließend zum Festplatz gezogen. Als kleines Dankeschön für die fleißigen Helfer gibt es ein alkoholfreies Erfrischungsgetränk. Das Eckenhaider Kirchweih-Programm
Donnerstag, 3. Juni 12.00 Uhr Mittagstisch der Bauernmetzgerei Prütting, Brand 13.00 Uhr Lustige Burschen-Wettkämpfe 19.00 Uhr Live-Musik mit »Smile« Freitag, 4. Juni 19.00 Uhr Offizieller Bieranstich durch unseren 1. Bürgermeister Wilfried Glässer anschließend Großer Kärwa-Abend mit »Appendix« Samstag, 5. Juni 15.00 Uhr Aufstellen eines kleinen und eines großen Kärwabaumes 19.00 Uhr Kärwa-Spaß mit »Edelherb« Sonntag, 6. Juni 10.00 Uhr Kath. Zeltgottesdienst, anschließend Frühschoppen 12.00 Uhr Mittagstisch der Bauernmetzgerei Prütting, Brand 14.00 Uhr Festbetrieb am Kärwaplatz 18.00 Uhr Blasmusik pur mit den »Neunhofer Musikanten« Montag, 7. Juni 10.00 Uhr Frühschoppen im Feuerwehrhaus 18.30 Uhr „Etz tanz’ mer unsern Baum aus“ 19.00 Uhr Zum Kärwa-Ausklang spielt der »Walberla-Express« Alle Jahre wieder…
Alle Jahre wieder kommt das Kuchenzelt auf die „Eckerhader Kärwa“. Das Kaffee und Kuchenzelt des Bau- und Fördervereines der Friedenskirche kommt wieder zum Einsatz. Die Organisatoren freuen sich schon auf schöne Gespräche bei gutem Kaffee, leckerem Kuchen und Gebäck. Für ein erfolgreiches und gutes Gelingen wird jedoch auch in diesem Jahr noch etwas Hilfe benötigt: Die Listen, wer wann welchen Kuchen bringt, liegen im Pfarramt aus. Aber auch Helfer für den Auf- und Abbau des Zeltes und der Bewirtung sind gerne gesehen. Bitte auch hier kurz im Pfarramt melden, wenn Sie Zeit und Lust haben, das Kuchenzelt-Team hier zu unterstützen. Der Markt Eckental sagt dem Alkoholmissbrauch den Kampf an
Gemeinderat erlässt Allgemeinverfügung Im Heroldsberger Ordnungsamt hat man im Kampf gegen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen schon gute Erfahrungen mit einer seit einigen Jahren bei Kirchweihen und anderen öffentlichen Festveranstaltung geltenden Allgemeinverfügung gemacht. Nun will man in Eckental dem Beispiel folgen. Das Mitbringen und Mitführen alkoholischer Getränke auf bestimmten Flächen wird daher während Kirchweihen oder öffentlichen Festen verboten. Grund für diese Neuerung ist der steigende Alkoholkonsum vor allem bei Jugendlichen und die damit einhergehende Kriminalisierung der Feste. Körperverletzung, Vandalismus und Alkoholvergiftungen sind vielerorts Begleiterscheinungen der lokalen Kerwa. „Das darf nicht sein“, war man im Gemeinderat der Meinung und beschloss, eine Allgemeinverfügung zu erlassen.
Zum ersten Mal wird diese an der Eckenhaider Kärwa von Donnerstag, 3. Juni, bis Montag, 7. Juni, angewendet. Dann dürfen auf den im nebenstehenden Plan eingezeichneten Flächen keine alkoholischen Getränke mitgebracht oder außerhalb der genehmigten Schankflächen auf dem Festplatz mitgeführt werden. Ausgenommen von der Regelung ist nur das Einholen und Aufstellen des Kirchweihbaumes sowie das Austanzen. Personen, die gegen diese Regeln verstoßen oder andere Passanten belästigen, können von der Polizei des Geländes verwiesen werden. Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Sie hier... Im Bild: In den eingezeichneten Bereichen gilt von Donnerstag, 3. Juni, bis Montag, 7. Juni, die Allgemeinverfügung. |